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   VG Frankfurt/Main, 21.02.1997 - 2 G 30171/97.A   

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VG Frankfurt/Main, 21.02.1997 - 2 G 30171/97.A (https://dejure.org/1997,14206)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 21.02.1997 - 2 G 30171/97.A (https://dejure.org/1997,14206)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 21. Februar 1997 - 2 G 30171/97.A (https://dejure.org/1997,14206)
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  • BVerwG, 30.08.1988 - 9 C 47.87

    Asylverfahren - Zweitbescheid - Gerichtliche Überprüfung - Folgeantrag -

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 21.02.1997 - 2 G 30171/97
    Dabei sind die Gerichte im Asylfolgeantragsverfahren nicht befugt, andere als von dem Antragsteller selbst geltend gemachte Gründe für ein Wiederaufgreifen zu prüfen (BVerwG, Urteil vom 30.08.1988 - 9 C 47/87 = EZAR 212 Nr. 6).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 2 BvR 434/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die verwaltungsgerichtliche Prüfung in

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 21.02.1997 - 2 G 30171/97
    Dabei darf sich das Gericht nicht mit einer Prognose zur voraussichtlichen Richtigkeit der diesbezüglichen Feststellung durch die Behörde begnügen, sondern muß die Frage der Unbeachtlichkeit erschöpfend, wenngleich nur mit Verbindlichkeit für das Eilverfahren, klären, und insoweit über eine bloße summarische Überprüfung hinausgehen (BVerfG, Beschluß vom 19.05.1992 - 2 BvR 434/92 - InfAuslR 1992, Seite 291 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.12.1992 - A 13 S 1849/92

    Rechtskräftige Verneinung der Anerkennung als Asylberechtigter - Bindungswirkung

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 21.02.1997 - 2 G 30171/97
    Die Rechtskraft dieser Entscheidung steht einer nochmaligen gerichtlichen Prüfung entgegen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 10.12.1992 - A 13 S 1849/92).
  • VGH Hessen, 30.05.1989 - 12 TH 4051/88

    Umfassender Vortrag des Verfolgungsschicksals im Asylfolgeverfahren -

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 21.02.1997 - 2 G 30171/97
    Insofern sind die Antragsteller ihren Mitwirkungspflichten nicht gerecht geworden, da sie die nunmehr vorgetragenen "neuen" Erkenntnisse nicht bereits früher vorgetragen haben, obgleich sie sich darüber hätten unterrichten können (vgl. Hess VGH, Beschluß vom 30.05.1989 - 12 TH 4051/88).
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